In der Innenstadt wird auf den städtischen Flächen im Bereich des Georg-Kronawitter-Platzes als Wohnungsanteil die „Münchner Mischung“ (50% gefördert, 50% Konzeptioneller Mietwohnungsbau) dauerhaft festgelegt.
Die Verwaltung erlässt für die Siedlung Ludwigsfeld eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (sogenannte „Milieuschutzsatzung“).
Welche Güterzugbewegungen auf dem Abschnitt Brenner – Kufstein für die Jahre 2030 / 2040 / 2050 prognostiziert die Trimode-Studie im Autrag des Bundesverkehrsministeriums?
Die LH München hat zwar durchaus Finanzreserven, organisatorisch ist sie für einen gezielten und vorausschauenden Ankauf von Grund und Boden aber schlecht aufgestellt.