Neue Gewerbeflächen sollen nur mit einem Planungswertausgleich und einer Beteiligung am Bau von Werkswohnungen geschaffen werden. Die Verwaltung erarbeitetet Verfahrensregeln, um im Rahmen von Bebauungsplanverfahren bei gewerblich genutzten Flächen von Planungsbegünstigten einen Ausgleich für Bodenwertsteigerung im Sinne der bayrischen Verfassung (Art. 161) zu ermöglichen. Zu prüfen ist vor allem eine Beteiligung an einem Werkswohnungs-Fonds. Begründung:Der…
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