Antrag | 20.02.2020

Erhaltungssatzung für die Siedlung Ludwigsfeld

Antrag

Die Verwaltung erlässt für die Siedlung Ludwigsfeld eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (sogenannte „Milieuschutzsatzung“).

Begründung:
Die Siedlung Ludwigsfeld ist durch ihre Geschichte und der daraus nach dem 2. Weltkrieg folgenden Zusammensetzung der Bevölkerung aus Heimatvertriebenen, ehemaligen Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen aus 22 Nationen einmalig.

2007 wurde sie von der Bundesregierung an die Patrizia AG verkauft und befindet sich seit 2017 in den Händen einer Personengesellschaft, die dort zur privaten Vermögensverwaltung investiert hat.

Da das im Verkaufsvertrag von 2007 vereinbarte Aufteilungs- und Kündigungsverbot (https://www.welt.de/regionales/muenchen/article1388524/Siedlung-Ludwigsfeld-wird-fuer-Millionen-saniert.html) in zwei Jahren ausläuft, und durch die aktuell geplante Nachverdichtung eine Gentrifizierung durch Neubau droht, ist eine Verdrängung der derzeit dort Wohnenden absehbar. Dies kann durch eine Milieuschutzsatzung nach§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB verhindert werden.

Mit ca. 600 Wohnungen wäre dieses Satzungsgebiet erheblich kleiner als die übrigen 23 in Landeshauptstadt . Auf Grund der Lage und Geschichte liegt hier jedoch ein begründeter Sonderfall vor, der ein Abweichen von der üblichen (städtischen) Mindestgröße von 1.500 Wohnungen rechtfertigt (s.a. Stadtratsvorlage „Erhaltungssatzungen weiterentwickeln“ – 14-20 / V 15423 vom Juli 2019). Das Baugesetzbuch selbst sieht keine Mindestgröße vor.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Anna Hanusch
Herbert Danner
Katrin Habenschaden
Paul Bickelbacher
Mitglieder des Stadtrats