Die Verwaltung wird beauftragt, eine Finanzierung für den Bau der Fuß- und Radbrücke am Giesinger Berg aus dem „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ zu beantragen.
Unter der Federführung des Freistaats Bayern soll gemeinsam mit Kirchen und weiteren nicht-gewinnorientierten Organisationen eine Auffanggesellschaft gegründet werden.