In den Dependenzen der Ankerzentren und den Gemeinschaftsunterkünften von Stadt und Freistaat wird in Zukunft die Sozialbetreuung nicht mehr nach einem Schlüssel von 1:100 finanziert, sondern nach einer Mischkalkulation 1 :100 und 1:30, je nachdem wie viele anerkannte oder andere bleibeberechtigte Menschen dort wohnen, die Anrecht auf Unterstützung nach den Werten der Münchner Wohnungslosenhilfe haben….
weiterlesen