Antrag | 11.02.2020

Menschen mit Bleiberecht in Münchner Unterkünften für Geflüchtete gleichstellen mit Menschen in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe

In den Dependenzen der Ankerzentren und den Gemeinschaftsunterkünften von Stadt und Freistaat wird in Zukunft die Sozialbetreuung nicht mehr nach einem Schlüssel von 1:100 finanziert, sondern nach einer Mischkalkulation 1 :100 und 1:30, je nachdem wie viele anerkannte oder andere bleibeberechtigte Menschen dort wohnen, die Anrecht auf Unterstützung nach den Werten der Münchner Wohnungslosenhilfe haben.

Begründung:

Geflüchtete, die in Dependenzen zu Ankerzentren oder Gemeinschaftsunterkünften der Stadt oder des Staates leben, können diese oft auch dann nicht verlassen, wenn sie eine Anerkennung oder einen anderen Bleiberechtsstatus erhalten, denn der Münchner Wohnungsmarkt, aber auch die Angebote der Wohnungslosenhilfe sind überfüllt.
Nun gibt es in Gemeinschaftsunterkünften einen Betreuungsschlüssel von 1:100, während in der Wohnungslosenhilfe ein Schlüssel von 1:30 gilt.
Das führt zu einer doppelten Benachteiligung der Betroffenen: Zum einen müssen sie in den Unterkünften bleiben, was ihre Integration deutlich erschwert. Zum anderen bekommen sie weniger Unterstützung als sie erhalten würden, wenn sie einen Platz in einem Clearinghaus oder Flexiheim erhalten hätten.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unseres Antrags.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Initiative:
Jutta Koller
Oswald Utz
Anja Berger
Katrin Habenschaden
Angelika Pilz-Strasser
Dominik Krause
Mitglieder des Stadtrates