Die Stadtverwaltung wird beauftragt dafür zu sorgen, dass bei „gespendeten Tickets“ und bei Tickets, die nicht zurückgegeben wurden oder werden (verfallene Tickets), für abgesagte Veranstaltung aufgrund von Corona, der Künstleranteil, der bei durchgeführter Veranstaltung an die Künstler gegangen wäre, den Künstlern ausbezahlt wird.
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