Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die „Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München“ dahingehend anzupassen, dass Stadtterrassen in Fußgängerzonen grundsätzlich auch in den Wintermonaten November bis einschließlich März genehmigungsfähig sind.
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