Antrag | 11.02.2020

Mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum II: Sicherung von unbebauten Flächen über Vorkaufsrecht nach §24 Baugesetzbuch

Die Verwaltung nutzt konsequent alle Vorkaufsrechte und informiert den Stadtrat über mögliche Kaufangebote.

Begründung
Die von der Bundesregierung eingerichtete Baulandkommission empfiehlt eine kommunale Bodenvorratspolitik. Durch Baulandentwicklung auf eigenen Flächen können städtebauliche und soziale Ziele am effizientesten verfolgt werden. Deshalb ist eine langfristig ausgerichtete Bodenvorratspolitik von zentraler Bedeutung für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung.
Dies erfordert die konsequente Nutzung der Vorkaufsrechte nach §24 BauGB, insbesondere nach

  • § 24 (5) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans, soweit es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist, und
  • § 24 (6) in Gebieten, die nach § 30, 33 oder 34 Absatz 2 vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können, soweit die Grundstücke unbebaut sind.

Die erforderlichen finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen hierfür werden geschaffen bzw. bereitgestellt. Darüber hinaus ist der Stadtrat auch über Kaufangebote an die Stadt zu informieren. Denn immer wieder müssen sich Mitglieder des Stadtrats mit der Frage auseinandersetzen, warum die Stadt bestimmte Flächen nicht gekauft hat, die ihr angeboten wurden. Wenn dann einige Zeit später Immobilienentwickler mit dem Anliegen an Baurechtsschaffung an die Stadt herantreten, entstehen auf diesem Wege deutlich weniger bezahlbare Wohnungen als wenn die Stadt ihre Kaufoption genutzt hätte (Eggarten, Ludwigsfeld etc.).

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste

Initiative:
Anna Hanusch, Katrin Habenschaden, Paul Bickelbacher, Herbert Danner.
Mitglieder des Stadtrats