Die aktuelle Bäderverordnung soll dahingehend überarbeitet werden, dass in der ABB in III.2. ergänzt wird: „Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in geeigneter Badebekleidung gestattet“ (die primären Geschlechtsorgane sind zu bedecken).
Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen des Kommunalen Außendienstes (KAD) zukünftig vermeiden und gegebenenfalls sanktionieren zu können.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, zusätzliche Maßnahmen zum Energiesparen im Strom und Wärmebereich im Rathaus und ihren weiteren Verwaltungsgebäuden zu identifizieren und schnellstmöglich umzusetzen.
Die LGBITQ*-Politik muss muss auf die sich deutlich ausdifferenzierenden und zum Teil auch neuen Zielgruppen, Themen und Bedarfe der Community strategisch reagieren.