Antrag | 26.07.2022

Klarer Handlungsrahmen für den KAD

Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen des Kommunalen Außendienstes (KAD) zukünftig vermeiden und gegebenenfalls sanktionieren zu können. Dazu zählt im Einzelnen:

  • Klare Festlegung der Rahmenbedingungen für das Einschreiten des KAD mittels Handschellen und Fixierung als „Ultima Ratio“ in der Dienstanweisung
  • Klare und transparente Festlegung mit dem Personal- und Organisationsreferat, wie künftig bei nicht mehr angemessenem Vorgehen und Verhalten dienstrechtlich reagiert werden kann
  • Ausschöpfung aller Möglichkeiten im Rahmen der Aus- und Fortbildung zur weiteren Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen des KAD im Hinblick auf Deeskalation, interkulturelle Kompetenz und Kommunikation

Begründung:
Wie der Presseberichterstattung zu entnehmen war, wendeten drei Mitarbeiter des Kommunalen Außendienstes im Rahmen der Durchsetzung des Alkoholverbotes um den Hauptbahnhof unverhältnismäßige Gewalt an. Das Strafverfahren wurde allerdings gegen Zahlung von Geldstrafen sowie Schmerzensgeld „mit zwei zugekniffenen Augen“ der Richterin eingestellt, sie betonte es handle sich nicht um einen Freispruch. Dennoch war es laut Personal- und Organisationsreferat somit arbeitsrechtlich nicht möglich, die Mitarbeiter auf dieser Grundlage zu entlassen. Umso mehr ist es dadurch geboten, einen klaren Handlungsrahmen für den KAD zu definieren, sowie klare Maßgaben zu geben, wie mit Fehlverhalten in Einzelfällen umgegangen werden kann.

Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Dominik Krause
Nimet Gökmenoğlu
Paul Bickelbacher
Gudrun Lux
Thomas Niederbühl
Christian Smolka
Bernd Schreyer