Die Stadtwerke München werden beauftragt, die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Badeanlagen (ABB)auf Gleichstellungsaspekte hin zu überprüfen. Die aktuelle Bäderverordnung soll dahingehend überarbeitet werden, dass in der ABB in III.2. ergänzt wird: „Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in geeigneter Badebekleidung gestattet“ (die primären Geschlechtsorgane sind zu bedecken).
Begründung
Frauen* sollten dasselbe Recht wie Männer haben, sich oberkörperfrei im Freibad aufzuhalten und insbesondere auch oberkörperfrei zu schwimmen.
Die aktuellen allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Badeanlagen (ABB) lassen einen Ermessensspielraum zu. Die Bademeister*innen können selbst entscheiden, welche Badekleidung sie für angemessen halten. Frauen* sollten jedoch nicht auf die Meinung der Bademeister*innen angewiesen sein, wenn sie oberkörperfrei sein wollen. Jede Frau* sollte das Recht haben, ihre eigene Wahl zu treffen.
Fraktion Die Grünen – Rosa Liste | SPD/Volt-Fraktion |
Clara Nitsche Mona Fuchs Gudrun Lux Marion Lüttig Judith Greif | Lena Odell Barbara Likus |