Bereits im Jahr 2010 erging ein Grundsatz-Urteil, nach dem eine Radwegebenutzung nur verpflichtend angeordnet werden kann, wenn das Fahren auf der Straße auf diesem Abschnitt eine Gefährdung darstellt. Im Grundsatz-Beschluss Radverkehr wurde ausgeführt, dass innerhalb der letzten sechs Jahre nur 20% der Strecken überprüft wurden. Eine Beschleunigung der Überprüfung wurde zugesagt.
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