Teilt die Stadtverwaltung die Befürchtung, dass in den Entwicklungsgebieten im Norden und Nordosten, wenn diese nach den aktuellen Münchner SOBON-Regularien stattfindet, mit einzelnen B-Plänen und städtebaulichen Verträgen, eine ganzheitliche Entwicklung und die Schaffung „bezahlbarer“ und genossenschaftlicher Wohnungen erheblich erschwert wird?
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