en! Die Stadtverwaltung wird aufgefordert angesichts der angekündigten Wohngeldreform des Bundes dem Stadtrat darzulegen, wie sowohl personell als auch strukturell die Voraussetzungen geschaffen werden können, um ab 1. Januar 2023 eine schnelle Antragsbearbeitung und Auszahlung der Wohngeldleistungen einschließlich der Heizkostenentlastungshilfe – zumindest als Abschlag – für anspruchsberechtigte Münchner*innen sicher zu stellen. Begründung: Zum 1. Januar…
weiterlesen