1. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, bis Frühjahr 2021 dem Stadtrat das Konzept eines investiven Klimaschutzbudgets zum Beschluss vorzulegen und für den Nachtragshaushalt 2021und den Eckdatenbeschluss 2022 anzumelden. Dieses Klimaschutzbudget soll für notwendige, über die bisherige Beschlusslage hinausgehende Maßnahmen im Bereich Bauen und Sanierung, Grünflächen- und Naturschutz und Mobilität von Verwaltung und städtischen Gesellschaften abrufbar…
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