Die Verwaltung wird aufgefordert, das Wilhelm-Hausenstein Gymnasium als echte und sichtbare Klimaschule zu errichten und die bisherigen Planungen zu ergänzen
Die Stadtverwaltung stellt das Rechtsgutachten der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse zum Thema „Straßenverkehrsrechtliche Möglichkeiten zur Regelung von Lastkraftwagen ohne Abbiegesicherheitssysteme“[1] dem Stadtrat dar. Insbesondere soll auf folgende Punkte eingegangen werden:
Die Landeshauptstadt München richtet einen lückenlosen Altstadt-Radlring ein, bestehend aus Radverkehrsanlagen mit Mindestbreite in beiden Richtungen von 2,30 Meter und einer Regelbreite von 2,80 Metern.
Bislang wurde in der Zweckentfremdungssatzung der bereits vor Inkrafttreten im Jahr 1972 zweckentfremdete Wohnraum nicht berücksichtigt. Wir fragen daher: Wurde schon geprüft, ob und auf welchem Wege – beispielsweise durch lange Übergangsfristen oder Anreizsysteme – diese Flächen wieder Wohnzwecken zugeführt werden können?