Anfrage | 01.02.2019

Zweckentfremdungssatzung

Anfrage

Bislang wurde in der Zweckentfremdungssatzung der bereits vor Inkrafttreten im Jahr 1972 zweckentfremdete Wohnraum nicht berücksichtigt.

Wir fragen daher:

  • Wurde schon geprüft, ob und auf welchem Wege – beispielsweise durch lange Übergangsfristen oder Anreizsysteme – diese Flächen wieder Wohnzwecken zugeführt werden können?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Beantwortung unserer Anfrage.

Initiative:
Katrin Habenschaden
Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Jutta Koller
Sebastian Weisenburger

Mitglieder des Stadtrats