1. Das RGU wird beauftragt, ein integriertes Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität aufzulegen, das einen wesentlichen Beitrag zu den vom Stadtrat beschlossenen Zielen des Klimaschutzes, zur Einhaltung der EU-weiten Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid und zum Lärmschutz leisten kann.
2. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung von Pedelecs und Car-Sharing sowie von Taxen und ambulanten Pflege- und Lieferdiensten, die täglich viele Kilometer im Stadtgebiet zurücklegen.
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