(Antrag) Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden finanziell und personell gestärkt, damit diese 2015/16 mindestens 1.000 Wohneinheiten und ab 2017 mindestens 1300 Wohneinheiten im Jahr fertigstellen können. Die Verwaltung prüft dazu die rechtliche Möglichkeit, GWG und GEWOFAG die zum Bau benötigten Grundstücke entweder als städtische Sacheinlage zu übertragen oder diese durch Erbpachtvergabe auf der Bemessungsgrundlage der vergünstigten Grundstückswerte nach „Wohnen in München V“ zu vergeben.
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