Die Verwaltung wird beauftragt, eine Finanzierung für den Bau der Fuß- und Radbrücke am Giesinger Berg aus dem „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ zu beantragen.
Das Verwaltungsgericht München hat heute bekanntgegeben, dass auf der Landshuter Allee wieder Tempo 30 gefahren werden muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.