Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München wird gebeten, zu prüfen, welche städtischen Flächen für kulturelle Veranstaltungen zusätzlich genutzt werden können, um Veranstaltern von z. B. Kinos, Konzerten, Kabaretts die Wiedereröffnung unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen zu erleichtern.
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