Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Referate der Stadtverwaltung anzuweisen, Gutachten, insbesondere Rechtsgutachten und Machbarkeitsstudien, nur in Ausnahmefällen extern zu vergeben. Vorrangig sollen interne Ressourcen und das vorhandene Know-How in der Verwaltung genutzt werden. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, dem Stadtrat darzulegen, wie viele Mittel in den vergangenen fünf Jahren für externe Beratungsleistungen in Organisationsprojekten…
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