Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Stadtrat vor der Sommerpause 2019 zwei Studien über den monetären Gewinn von Stadtbäumen und über die Wirkung von Bäumen auf Gesundheit und Wohlbefinden vorzustellen.
Bei Fällanträgen für Bäume mit einem Stammumfang von mind. 2,50 m auf öffentlichem oder privatem Grund ist der Unteren Naturschutzbehörde ein Fachgutachten über den Zustand des Baumes vorzulegen.
Antrag
(Antrag) Dem Stadtrat werden noch vor der Sommerpause 2019 geeignete Vorschläge präsentiert, welche u.a. die internen bürokratischen Fristen und Verfahren der Stadtverwaltung straffen.
Wäre es – wenn schon der Bau bezahlbarer Wohnungen auch im Eggarten unverzichtbar ist – nicht sinnvoller gewesen, wenn die Stadt die Flächen selbst erworben hätte, um selbst bezahlbare Wohnungen maßvoll und flächenschonend zu bauen?