(Antrag) Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei Gewerbehochbauten, insbesondere an stadtbildprägenden Standorten, in den Bauleitplan-, Baugenehmigungs- und Wettbewerbsverfahren im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Nachhaltigkeit der Gebäude (z.B. aktive und passive Solararchitektur, Energieoptimierung, nachhaltige Baustoffe, Nachhaltigkeitszertifizierungen) als wichtiges und nachzuweisendes Kriterium einzufordern.
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