(Anfrage) Eine gemeinsame Pressemeldung (vom 07.08.2012) des Bayerischen Flüchtlingsrates und der Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH weist auf das in Bayern faktisch bestehende Ausbildungsverbot für junge Flüchtlinge hin. Dies entsteht dadurch, dass die Bundesgesetzgebung den Kommunen und zuständige Behörden einen eigenen Ermessensspielraum hinsichtlich einer Ausbildungsmöglichkeit junger Flüchtlinge zugesteht.
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