Antrag | 03.09.2012

Wie sind die Ausbildungsmöglichkeiten für junge Flüchtlinge in München

Anfrage:

 

Wie sind die Ausbildungsmöglichkeiten für junge Flüchtlinge in München, die (a) eine Duldung haben oder (b) sich in einem laufenden Asylverfahren befinden?

Eine gemeinsame Pressemeldung (vom 07.08.2012) des Bayerischen Flüchtlingsrates und der Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH weist auf das in Bayern faktisch bestehende Ausbildungsverbot für junge Flüchtlinge hin. Dies entsteht dadurch, dass die Bundesgesetzgebung den Kommunen und zuständige Behörden einen eigenen Ermessensspielraum hinsichtlich einer Ausbildungsmöglichkeit junger Flüchtlinge zugesteht. Da Jugendliche mit einer Ausbildung ihre Chancen für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verbessern, lehnen viele zuständige Behörden eine Ausbildungsmöglichkeit für junge Flüchtlinge ab. Zudem sieht die Beschäftigungsverfahrensordnung (§11 BeschVerfV) ein Ausbildungsverbot auch als mögliche Bestrafung für mangelnde Kooperation von Jugendlichen an einem Abschiebeverfahren vor.
In der Vergangenheit haben bereits verschiedene Initiativen bundesweit versucht, diesem Trend entgegenzuwirken und die Ausbildungsmöglichkeiten für junge Flüchtlinge zu verbessern. Denn ein Ausbildungsplatz verbessert die Integrationschancen in Arbeitsmarkt und Gesellschaft und trägt zudem häufig zur psychischem Stabilisierung der Jugendlichen bei. In diesem Sinne wurde 2010 in Bonn auf Initiative der GRÜNEN eine Resolution des Stadtrats zur Situation jugendlicher Flüchtlinge verabschiedet. Darin heißt es: „Jugendliche Flüchtlinge sollten eine begonnene Schul-, Universitäts- beziehungsweise Berufsausbildung, Weiterbildung oder Qualifizierung abschließen dürfen. Nach Abschluss einer solchen Ausbildung wird gem. §18a AufenthG ein Aufenthaltstitel gewährt, sofern eine Arbeitsaufnahme möglich ist. In diesem Zusammenhang wird der gesetzliche Ermessensspielraum der Verwaltung hinsichtlich der Duldung weitestgehend ausgeschöpft.“ Ein weiteres Beispiel für kommunales Engagement ist das Netzwerk FiBA (Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung), zu dem sich neun Träger aus München und Ostbayern zusammengeschlossen haben. Ziel von FiBA ist es „Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Arbeitsmarktzugang dabei zu unterstützen, eine dauerhafte Beschäftigung zu finden, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu erwirtschaften und damit langfristig die Chancen auf Sicherung des Aufenthaltes in Deutschland zu erhöhen“.
Nach aktuellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit München (Stand Juli 2012) stehen derzeit 12.805 Ausbildungsstellen für 8.234 BewerberInnen zur Verfügung. Damit sind für das kommende Ausbildungsjahr noch rund 4.280 Ausbildungsstellen nicht besetzt.

Wir fragen daher:

1. Unter welchen Bedingungen erhalten junge Flüchtlinge/unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in München, die Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind, eine Beschäftigungserlaubnis zum Zwecke der Berufsausbildung bzw. bei welchen Fallkonstellationen wird diese verweigert?

2. Welche Maßnahmen könnte die LHM ergreifen, um mehr jungen Flüchtlingen/UMF eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen?

3. Wäre es möglich, einige der über 4.000 Ausbildungsstellen, die für das Ausbildungsjahr 2012/2013 noch vakant sind, Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen? Hierbei könnten zum Beispiel die aktuellen AbsolventInnen der Flüchtlingsklassen an der städtischen Berufsschule zur Berufsvorbereitung, sowie der Projekte „Schulanaloger Unterricht für Flüchtlinge“ (SchlaU) und “Flüchtlinge, Beruf & Schule“ (FLÜBS) berücksichtigt werden, um ihnen eine längerfristige Perspektive und eine Aufenthaltsmöglichkeit in München bieten zu können.

4. Wäre es möglich, dass sich die LHM beim Deutschen Städtetag dafür einsetzt, dass eine Empfehlung zur Aufhebung der Ausbildungsverbote, welche ihre rechtliche Grundlage in §10 und §11 der BeschVerV haben, ausgesprochen wird?

Initiative:
Gülseren Demirel
Siegfried Benker
Jutta Koller
Dr. Florian Roth

Mitglieder im Stadtrat