Das Bundesverfassungsgericht hat heute einem Eilantrag gegen das seit 1. Oktober 2008 geltende Bayerische Versammlungsgesetz in wichtigen Teilen Recht gegeben und die Bußgeldvorschriften bezüglich der Mitteilungspflichten der Veranstalter, der Mitwirkungspflicht des Leiters und des Militanzverbots der Teilnehmer einstweilen außer Kraft gesetzt. Die Befugnisse der Polizei für Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen wurden eingeschränkt. Hierzu erklärt der Vorsitzende…
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