Mit Erlass des Gesetzes durch den Bayerischen Landtag, durch welches alle Kinder in Kinderkrippen oder Kindertageseinrichtungen (ab dem zweiten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) eine Gebührenförderung von 100 € pro Monat durch den Freistaat Bayern erhalten, wird die städtische Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wie folgt verändert
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