Dem Sozialausschuss des Bayerischen Städtetags wurde ein Entwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vorgelegt. Der Gesetzgeber schlägt vor im Art. 86 BayEUG auf die Durchführung von Ganztagsangeboten abgestimmte Ordnungsmaßnahmen einzuführen. Diese Maßnahmen sehen u.a. vor, dass die Versetzung von Schüler*innen von einer gebundenen Ganztagsklasse in eine Halbtagsklasse ermöglicht wird und ein Ausschluss von der Teilnahme am offenen Ganztagsangebot auch länger als vier Wochen erfolgen kann.
weiterlesen