Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich bei der Bayerischen Staatsregierung für eine gesetzliche Grundlage einzusetzen, die es den bayerischen Kommunen erlaubt, bei neu errichteten Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden, überdachten Parkplatzflächen und im Fall von Dachsanierungen im Bestand, mittels Satzung eine Photovoltaik-Pflicht festzusetzen.
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