ANTRAG Der Stadtrat möge beschließen: Der 1998 vom Stadtrat beschlossene Antidiskriminierungszusatz für alle internen und externen Stellenausschreibungen und –anzeigen bleibt erhalten und wird in seiner Formulierung dem seit 2006 bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angepasst. Die städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften sollen diesen neu formulierten Zusatz bei Stellenausschreibungen und –anzeigen übernehmen. Begründung: Um ein deutliches Signal gegen Diskriminierung…
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