Die städtische Baumschutzverordnung wird dahingehend ergänzt, dass bei Genehmigung einer Baumfällung, für die eine Ersatzpflanzung verfügt wurde, eine Kaution von € 750 bei der Stadtkasse einzuzahlen ist.
Die LH München verhängt für ungenehmigte Baumfällungen die zulässigen Höchststrafen. Neben den bisher üblichen Geldstrafen prüft sie die Möglichkeiten eines Entzugs oder einer Verringerung des Baurechts.
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Stadtrat vor der Sommerpause 2019 zwei Studien über den monetären Gewinn von Stadtbäumen und über die Wirkung von Bäumen auf Gesundheit und Wohlbefinden vorzustellen.
Bei Fällanträgen für Bäume mit einem Stammumfang von mind. 2,50 m auf öffentlichem oder privatem Grund ist der Unteren Naturschutzbehörde ein Fachgutachten über den Zustand des Baumes vorzulegen.