Karlsruhe bestätigt Kritik am Bayerischen Versammlungsgesetz Saftige Watschn für die Staatsregierung aus Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht hat heute einem Eilantrag gegen das seit 1. Oktober 2008 geltende Bayerische Versammlungsgesetz in wichtigen Teilen Recht gegeben und die Bußgeldvorschriften bezüglich der Mitteilungspflichten der Veranstalter, der Mitwirkungspflicht des Leiters und des Militanzverbots der Teilnehmer einstweilen außer Kraft gesetzt. Die…
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