Antrag
(Antrag) Dem Stadtrat werden noch vor der Sommerpause 2019 geeignete Vorschläge präsentiert, welche u.a. die internen bürokratischen Fristen und Verfahren der Stadtverwaltung straffen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den bisher angewendeten Kriterienkatalog und die Methodik zum Erlass einer Erhaltungssatzung weiterzuentwickeln und den veränderten und deutlich erhöhten Verdrängungsdruck zu berücksichtigen.
Die Verwaltung untersucht, ob die in den letzten 10 Jahren „entlassenen“ Gebiete auf Basis der der neuen Methodik und Indikatoren wieder in die angrenzenden Erhaltungssatzungsgebiete mit aufgenommen werden können.
Die Verwaltung untersucht, ob für die Gebiete im Umfeld von Genossenschaften, deren Erbbaurechte zeitnah auslaufen, eine Erhaltungssatzung erlassen werden kann.
Die Verwaltung untersucht, ob für das Gebiet entlang Landsberger Straße – zwischen Planegger Str., Bodenstedtstr., Teilen der Fritz-Berne-Str. und Kremser Str. – eine Erhaltungssatzung erlassen werden kann.