Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im weiteren Planungsverfahren bis zur endgültigen Herstellung des öffentlichen Raums (Fahrbahnen, FußgängerInnenbereiche, Plätze und Grünanlagen) die dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Beteiligungs-Workshops einzubinden
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