(Anfrage) Die Bayerische Staatsregierung ist derzeit dabei, das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz im Hau-Ruck-Verfahren zu ändern. Alle geplanten Umschreibungen werden hierbei seitens der Staatsregierung als Entlastung für Eltern und Kommunen dargestellt. Die Änderungen des BayKiBiGs, welche schon vor über einem Jahr angekündigt waren, jedoch erst jetzt zum Zuge kommen, treffen die Kommunen stellenweise schwer und unvorbereitet.
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