Antrag | 26.04.2016

Zugang für RollstuhlfahrerInnen bei sämtlichen kommunalen Versammlungsstätten ermöglichen

Antrag

NutzerInnen von Rollstühlen ist bei sämtlichen kommunalen Versammlungsstätten/Einrichtungen der Zugang auch ohne Begleitpersonen zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ für Begleitpersonen eingetragen ist.

 

Begründung:

Immer wieder wird Menschen mit Behinderungen, die im Alltag zur Fortbewegung auf einen Rollstuhl angewiesen sind, der Besuch von Konzerten, beispielsweise im Gasteig, ohne Begleitperson verwehrt.

Als Begründung wird dann vom Veranstalter immer wieder § 42 Abs. 1 Satz 2 VstättV und / oder das „B“ (steht für Begleitperson) im Schwerbehindertenausweis genannt, beides ist nach unseren Recherchen nicht zulässig.

In der Rechtsprechung ist mittlerweile eindeutig geklärt, dass das „B“ im Schwerbehindertenausweis „die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson“ und nicht „die Notwendigkeit ständiger Begleitung“ bedeutet (siehe hierzu auch § 148 Abs. 4 Satz 2 Nr.1, § 149 Abs.2 Satz 2 Nr.1, § 151 Abs.2 Satz 1 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuchs und § 3 Abs.2 der Schwerbehindertenausweisverordnung).

Der Verweis auf den Brandschutz und die VstättV ist ebenso wenig zulässig, hier verweisen wir auf ein Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr vom 14.08.2014, siehe Anlage.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages

 

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Oswald Utz
Jutta Koller
Dr. Florian Roth
Anna Hanusch

Mitglieder des Stadtrates