Antrag | 13.04.2010

Zirkus um den Zirkus – wie ernst nehmen einzelne Referate die Beschlüsse des Stadtrats?

Anfrage:

 

Zirkus um den Zirkus – wie ernst nehmen einzelne Referate die Beschlüsse des Stadtrats?

Aus Sicht vieler Experten ist eine artgerechte Haltung von Wildtieren im Zirkusbetrieb nicht möglich. In Ländern wie Österreich, Schweden und Australien besteht deshalb seit einigen Jahren ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen. Vor diesem Hintergrund hat der Kreisverwaltungsausschuss des Münchner Stadtrats am 23. Juni 2009 einstimmig die Stadtverwaltung mit der Prüfung beauftragt, inwieweit auch in München Zirkussen der Auftritt von Wildtieren auf städtischem Grund untersagt werden kann (Beschlussvorlage 08-14 / V 01853).

Nun hat der Circus Krone die Genehmigung beantragt, im Rahmen seiner Sommertournee 2011 auf der Theresienwiese gastieren zu dürfen. Die Entscheidung darüber soll am 20. April der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft treffen. Zur Frage, ob dem ein Wildtierverbot entgegenstünde, ist in der entsprechenden Beschlussvorlage mit Bezug auf ein Verwaltungsgerichtsurteil in Chemnitz zu lesen: „(…) Ein Wildtierverbot auf der Theresienwiese im Rahmen des Platzüberlassungsvertrages erscheint daher rechtlich nicht durchsetzbar (…)“.

Diese Aussage erscheint verwunderlich, nachdem der Stadtrat seit Beschlussfassung im Kreisverwaltungsausschuss vor einem knappen Jahr hierüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Zudem ergab die Nachfrage im ebenfalls zuständigen Kommunalreferat, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen und ein Wildtierverbot auf städtischen Flächen durchaus umsetzbar sei.

Die öffentliche Vorfestlegung des Referates für Arbeit und Wirtschaft fördert nicht das Vertrauen in die sorgfältige Umsetzung des oben genannten Stadtratsbeschlusses vom Juni 2009. Daher frage ich den Oberbürgermeister:

1. Wie erklären sich die unterschiedlichen Aussagen zur rechtlichen Bewertung des Wildtierverbots auf städtischen Flächen?

2. Wird der Prüfauftrag des Kreisverwaltungsausschusses vom Juni 2009 mit der nötigen Gewissenhaftigkeit und im Sinne des Tierschutzes bearbeitet?

3. Stimmen sich die beteiligten Referate bei der Bearbeitung des Antrages im notwendigen Maße ab?

4. Wann ist mit einer Stadtratsvorlage zu dem vom Kreisverwaltungsausschuss beschlossenen Prüfauftrag zu rechnen?

Dr. Florian Vogel
Stadtrat