Antrag | 20.02.2014

Was wurde beim „Radspielergarten“ genehmigt?

Anfrage

Der Bauantrag für eine Tiefgarage, die den „Radspielergarten“ beeinträchtigt, wurde jetzt vom Planungsreferat genehmigt. Bei Nachfrage in der Lokalbaukommission wurde uns mitgeteilt, dass der Bau rechtlich genehmigt werden musste und dass nur ein kleiner Teil des Gartens durch den Bau beeinträchtigt wird. Glaubt man der Lokalpresse, wird der gesamte Garten durch den Bau der Tiefgarage zerstört. Es ist sehr bedauerlich, dass nicht einmal der rechtliche Schutz des Gartens als Naturdenkmal ausreicht, um eine Bebauung verhindern zu können.

Deshalb frage ich:

1. Was sieht der Bauantrag, der jetzt von der LBK genehmigt wurde, vor?

2. Sind die Stellplätze, die in der Tiefgarage geschaffen werden aus einem rechtlichem Grund verpflichtend?

3. Wenn nein, welche rechtliche Grundlage gibt es, Tiefgaragen ohne Neubau zu genehmigen?

4. Wenn ja, wie viele Tiefgaragenplätze müssen rechtlich für den Neubau errichtet werden und wie viele Plätze werden in der Tiefgarage geschaffen?

5.Warum konnte bzw. musste der Bau der Tiefgarage genehmigt werden, obwohl die Bäume im „Radspielergarten“ als Naturdenkmal ausgewiesen sind?

6. Welchen rechtlichen Status hat ein Naturdenkmal gegenüber einer Tiefgarage? Wird durch den Bau der Tiefgarage ein unter Naturdenkmalschutz stehender Baum beeinträchtigt?

7. Wie viele Bäume sind von dem Bau der Tiefgarage betroffen

8. Welche Auflagen wurden von Seiten der LBK gemacht, um den restlichen Teilbereich des Gartens vor einer Zerstörung während der Baumaßnahme zu schützen?

9. Welche Ersatzpflanzungen werden gefordert?

Initiative:
Sabine Krieger
Mitglied des Stadtrates