Antrag | 22.11.2010

Wo kommen Wohnungslose unter, die illegale Drogen konsumieren?

Wo kommen Wohnungslose unter, die illegale Drogen konsumieren?

Antrag

Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und der Suchthilfe dürfen keinen Konsum illegaler Drogen in ihren Räumlichkeiten zulassen. Selbst in niedrigschwelligen und konsumbegleitenden Einrichtungen wie etwa der Notschlafstelle ist der Konsum in den Räumlichkeiten untersagt und wird mit Hausverbot geahndet. Kommen die betroffenen Personen nach einer Frist zurück in die Einrichtung, steht es um sie meist sehr viel schlechter. Hier ist ein Ansatz nötig, der es ermöglicht, Menschen trotz ihres Konsums illegaler Drogen von der Straße zu holen, sie zu stabilisieren und ihnen Perspektiven zu eröffnen, ohne Sanktionierung ihres Konsums.

Gleichzeitig ist es nicht länger sinnvoll, von „den“ Drogenabhängigen als einer homogenen Zielgruppe zu sprechen. Je nachdem, ob es um Abhängige mit zusätzlichen körperlichen und/oder psychischen Erkrankungen und sog. „Grenzgänger“ mit hohem Hilfebedarf geht, ob es sich um Erwachsene, Jugendliche oder ältere Menschen handelt oder um Männer oder Frauen – die Angebote müssen unterschiedlich gestaltet sein und den verschiedenen Bedarfen Rechnung tragen. Alle Unterkunfts- und Betreuungsangebote müssen dabei niedrigschwellig angelegt sein und ohne Sanktionen aufgrund des Konsums auskommen.

Die Wohnungslosenhilfe hat in den letzten Jahren Angebote für Menschen mit chronischem Alkoholkonsum und hohem Hilfebedarf geschaffen. Diese Entwicklung muss auch die KonsumentInnen illegaler Drogen erreichen und einbeziehen.

Das Sozialreferat wird daher gebeten darzustellen:

1. Wie ist München aufgestellt in der Angebotslandschaft für alkohol- und drogenkonsumierende Wohnungslose? Welche Angebote gibt es und an welche Bedingungen ist die Aufnahme in Unterkünften bzw. der Zugang zu Angeboten geknüpft?

2. Welche Zielgruppen müssen unter drogenkonsumierenden Wohnungslosen unterschieden werden und wie werden diese definiert? Was wird für die einzelnen Zielgruppen vorgehalten? Wo gibt es Lücken im Angebot, wo gibt es Hilfebedarf?

3. Wie wird mit konsumierenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen in betreuten Wohnformen umgegangen, erfolgen hier Sanktionierungen und wenn ja, welche und mit welchen Folgen?

4. Welche Konzepte diskutiert das Sozialreferat in seiner Zuständigkeit für wohnungslose Menschen derzeit für die verschiedenen Zielgruppen Wohnungsloser, die illegale Drogen konsumieren?

5. Bestehen Unterschiede in den Standards der Wohnungslosenhilfe für Drogenabhängige gegenüber den Standards der Wohnungslosenhilfe für Alkoholabhängige – und wenn ja, wie können diese angeglichen werden?

6. Wie kann bzw. muss das Personal in der Wohnungslosenhilfe qualifiziert werden, um Menschen mit Drogenkonsum fachgerecht unterbringen und betreuen zu können?

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative:
Lydia Dietrich
Siegfried Benker
Gülseren Demirel
Jutta Koller
StadträtInnen