Antrag | 13.10.2015

Wird der Ausbau des Münchner Radverkehrsnetzes durch die GroKo im Rathaus systematisch ausgebremst?

 

Anfrage

Anlass:
Am 05.08.2015 wurde von mehreren Stadträtinnen und Stadträten der CSU-Fraktion der Antrag „Markierung von Radfahrstreifen: Entfall von Fahrspuren nur nach Stadtratsbefassung!“ gestellt.
Demnach soll künftig der Stadtrat über jede einzelne Abmarkierung von Radfahrstreifen entscheiden, falls diese sich auf den Kfz-Verkehr in Hauptstraßen auswirken. Anstatt also die notwendige und auch von der GroKo vermeintlich gewünschte Radverkehrsförderung durch die Verwaltung endlich zu beschleunigen, sollen in Wirklichkeit nun weitere formale Hürden aufgebaut werden, um den Radverkehr auszubremsen. Da das Radverkehrsaufkommen in München in den vergangenen 10 Jahren um über 70% zugenommen hat und weiter wachsen wird, ist jedoch ein möglichst rascher Ausbau der Radverkehrsnetzes zwingend notwendig, wenn man die Sicherheit der Radlerinnen und Radler weiterhin gewährleisten möchte. Die VwV StVO gibt dabei der Sicherheit ALLER Verkehrsteilnehmer Vorrang vor der Flüssigkeit des Verkehrs.
Auf Seiten der Verwaltung obliegt unserer Kenntnis nach die Anordnung von Verkehrszeichen, zu denen auch die Markierung von Radfahrstreifen gehört, dem Kreisverwaltungsreferat als kommunaler Straßenverkehrsbehörde. Bei der Anordnungsumsetzung ist die Behörde in ihren Entscheidungen dabei an die strikten Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV StVO) gebunden.
Vorübergehende Beeinträchtigungen des (Kfz-)Verkehrs während einer Baustellenphase sind in der Regel leider nicht zu vermeiden. Während Behinderungen und Staus des motorisierten Verkehrs beispielsweise beim Bau des Luise-Kiesselbach-Tunnels über Jahre von der Politik selbstverständlich hingenommen wurden, führen deutlich geringere Beeinträchtigungen von nur wenigen Wochen durch die Markierung neuer Radfahrstreifen (z.B. in der Gabelsbergerstraße) gleich zu einem Aufschrei im Rathaus und drastischen Forderungen nach einer Änderung des Verfahrensweise, siehe CSU-Antrag vom 5.8.15.
Die dringliche Behandlung dieses Antrags im Feriensenat am 12.08.2015 wurde seinerzeit abgelehnt, dennoch scheint der Antrag bereits ohne erforderlichen Stadtratsbeschluss Spuren zu hinterlassen. So ist dem Sitzungsprotokoll des Feriensenats vom 12.08.2015 zu entnehmen, dass nach Auskunft von Herrn Bürgermeister Schmid bevorstehende Radverkehrsmaßnahmen durch das Baureferat ausgesetzt werden sollten.

Wir fragen daher den Oberbürgermeister:

1. Welche konkreten Maßnahmen zum Ausbau des Radverkehrsnetzes und zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr (bauliche Radwege und Markierung von Radspuren) sind seit der Veröffentlichung des o.g. CSU-Antrags gestoppt worden? Bitte jeweils die Örtlichkeit und die Art der Maßnahme angeben.

2. Wann sind diese Maßnahmen jeweils angeordnet worden und wann genau sollten sie – ohne Stopp – eigentlich umgesetzt werden?

3. Ist unsere Annahme korrekt, dass für entsprechende Maßnahmenanordnungen das KVR verantwortlich zeichnet? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dann der Stopp dieser Maßnahmen durch das Baureferat?

4. Hat das Baureferat hier ohne den notwendigen Stadtratsbeschluss auf Wunsch bzw. Anordnung der Stadtspitze gehandelt, obwohl die Maßnahmen verwaltungs-intern bereits geprüft, fachlich befürwortet und angeordnet worden waren?

5. Lässt sich der Stopp aus Sicht des Baureferats fachlich begründen oder liegt hier vielmehr ein Fall politischer Einflussnahme auf ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Verantwortungsbereich des KVR vor?

6. Müsste das bisherige Verfahren zur Umsetzung von Ausbaumaßnahmen im Radverkehr nicht solange beibehalten werden, bis eine ggf. geänderte Verfahrensweise offiziell durch den Stadtrat beschlossen wird, anstatt die Umsetzung wichtiger Maßnahmen zur Verkehrssicherheit aufgrund eines noch nicht im Stadtrat behandelten Antrags einfach zu stoppen?

7. Waren für die Umsetzung der nun gestoppten Maßnahmen bereits Firmen beauftragt worden? Falls ja, welche Kosten entstehen der Stadt München aufgrund der Verzögerung der Maßnahmenumsetzung oder aufgrund eventueller Entschädigungszahlungen?

8. Bis zu welchem Zeitpunkt können bzw. sollen die gestoppten Maßnahmen nun frühestmöglich umgesetzt werden?

9. Sollen vergleichbare Baumaßnahmen für den Kfz-Verkehr (Bsp. Tunnelbauten am Mittleren Ring) zukünftig entsprechend auch gestoppt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Baustellen den Verkehrsfluss behindern? Wenn nein, warum werden hier unterschiedliche Maßstäbe zwischen Fahrrad- und Kfz-Verkehr angelegt?

10. Wie wird der Verkehrsfluss in der Gabelsbergerstraße und der Landsberger Straße durch das KVR derzeit beurteilt, einige Wochen nach Fertigstellung des Radfahrstreifens?

Zur Behandlung dieser Anfrage ist die gemäß GO geltende Frist von 3 Wochen einzuhalten, da die Ergebnisse erheblichen Einfluss auf wichtige Gesprächsrunden zum Radverkehr zwischen Politik und Verwaltung am 12. und 18. November 2015 haben können.

Initiative:
Herbert Danner
Paul Bickelbacher
Sabine Nallinger

Mitglieder des Stadtrates