Antrag | 18.01.2022

Windkraft nicht länger ausbremsen – Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch streichen

Der Oberbürgermeister von München wird gebeten sich bei der Bundesregierung für die Streichung der Länderöffnungsklausel in §249/3 Bundesbaugesetz einzusetzen.

Begründung
Eine gesetzliche Neuregelung hätte erhebliche Auswirkungen auf erweiterte Möglichkeiten in unserer Region München. Die 10H-Regelung schränkt diese so ein, dass ein wirtschaftlicher Betrieb schwer realisierbar ist. Neben Bürgerwindkraft-Anlagen könnten vor allem die Stadtwerke München ihre erneuerbaren Regional-Energiequellen wesentlich erweitern.

Der Ausbau der Windenergie ging in Deutschland seit 2015 um mehr als 40%% zurück. Der Tiefststand wurde 2020 erreicht. Besonders dramatisch fiel der Rückgang in Bayern mit nahezu 100% gegenüber 2015 aus (2020: nur 3 Anlagen in Bayern, Bundesrepublik: 770).

Dieser Rückgang korreliert eindeutig mit der Einführung der Länderöffnungsklausel 2014 mit dem neuen Paragraphen § 249/3 in das Baugesetzbuch, nach der jedes Bundesland jeweils eigene Vorschriften zu Abstandsregelungen und andere Voraussetzungen für die Errichtung von Windkraftanlagen (WEAs) bestimmen konnte (in Bayern 10H).

Aber warum sollen in einem Land mit gleichwertigen Lebensverhältnissen und der gleichen Verpflichtung Klimaneutralität herzustellen in Hessen andere Regelungen für die Errichtung einer WEA gelten als in Bayern?

Rechtssichere Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm oder vor Schattenwurf durch Rotorblätter gab es bereits vor 2014. Hierzu und auch zur optisch bedrängenden Wirkung von WEA hatte sich eine umfangreiche obergerichtliche Rechtsprechung ergeben, die schon damals zu einer praktikablen Handhabung in der Genehmigungspraxis geführt hat. Das gleiche gilt für Artenschutzgutachten.

Zur Herstellung von Klimaneutralität brauchen wir in Deutschland neben einem massiven Ausbau der Solarenergie doppelt so viele Windkraftanlagen als heute, also etwa 65.000.

Daneben wurden die bürokratischen Anforderungen an Artenschutzgutachten so erhöht, dass sie statt 10.000 € vor zehn Jahren heute 100.000 € kosten. Das ist für Bürgerwindkraft-Initiativen als Vorleistung (mit möglicherweise negativem Ausgang) finanziell nicht zu schultern, so dass nur noch große Stromanbieter in der Lage sind WEAs zu erreichten und zu betreiben. Auch hier sollte sich was ändern bzw. bei Beibehaltung der Anforderungen staatliche Stellen in Vorleistung gehen.

Fraktion Die Grünen – Rosa ListeSPD/Volt-Fraktion
Bernd Schreyer
Mona Fuchs
Dominik Krause
Clara Nitsche
Christian Smolka
Sibylle Stöhr
Dr. Julia Schmitt-Thiel
Anne Hübner
Lars Mentrup
Andreas Schuster
Felix Sproll
Mitglieder des StadtratesMitglieder des Stadtrates