Anfrage
Die kooperative Form der Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden in den sog. Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) hat sich bekanntlich sehr bewährt. Mit etlichen gezielten Maßnahmen – U25, MBQ, konnten in München zahlreiche Langzeitarbeitslose erfolgreich wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 20.12.2007, dass die Rechtsform der ARGE, sprich die Zusammenarbeit von Kommunen und Agenturen für Arbeit in der Form von Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig ist und ein neues System bis Ende 2010 eingeführt sein soll. Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder (ASMK) war sich einig, dass es auch weiterhin eine Form der kooperativen Jobcenter geben soll, so dass die Umsetzung des SGB II durch beide Träger unter einem Dach erfolgt. Seither hat es etliche Bemühungen gegeben, neue Formen einer solchen Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen zu finden, Entwürfe für ein Zentrum für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) oder ein Zentrum für Arbeit und Soziales (ZAS) liegen vor. Im Juli 2008 hat sich die ASMK auf eine Verfassungsänderung geeinigt, die die existierende Form der Betreuung ermöglicht. Am heutigen Donnerstag, 4.12. 2008, war nun in der Süddeutschen Zeitung und in der Financial Times Deutschland zu lesen, dass Bayern aus dem Jobcenter-Kompromiss aussteigen und die ARGEn auflösen wolle.
Daher drängen sich uns folgende Fragen auf:
1. Trifft es zu, dass die bayerische Staatsregierung nun die Auflösung der bewährten Mischverwaltung anstrebt?
2. Was ist die offizielle Haltung der bayerischen Staatsregierung zu dem Thema?
3. Welche Stellung beziehen bayerischer und deutscher Städtetag zu dieser Situation/Meldung?
4. Sind, sofern die oben genannten Meldungen zutreffen, Sozialreferent und Oberbürgermeister gewillt, hier sofort zu intervenieren, um die Form der Mischverwaltung zu erhalten?
Siegfried Benker,
Fraktionsvorsitzender