Antrag | 31.03.2010

Wie weiter mit der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Personen in München?

Antrag

 

Wie weiter mit der diamorphingestützten Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Personen in München?

Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird gebeten, dem Stadtrat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Kostenübernahme der Diamorphingestützten Behandlung von Schwerstabhängigen darzustellen, insbesondere:

● welche Bedingungen an die Kostenerstattung einer Diamorphinbehandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen geknüpft sind,

● wie sich diese neue gesetzliche Regelung auf die langjährige gut bewährte Praxis in München auswirken wird

● und welche Konsequenzen sich daraus für den Betrieb der Ambulanz in München ergeben.

Begründung:

Nach einer jahrelangen, kontrovers geführten Diskussion hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern und Kassen (G-BA) nun beschlossen, Diamorphin unter bestimmten restriktiven Auflagen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Zu diesen Bedingungen zählen u.a. auch die Ausstattung und Öffnungszeiten der ausgebenden Ambulanzen.

Der Beschluss des G-BA setzt damit den Beschluss des Bundestages vom Mai 2009 um, nachdem Heroinabhängige, denen nicht auf anderem Weg geholfen werden kann, ab 2010 in speziellen Ambulanzen Diamorphin auf Rezept erhalten sollen.

Die Entscheidung des G-BA ist sehr zu begrüßen. Denn endlich bleiben die Kommunen nicht mehr länger auf den Kosten für die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger sitzen. Die Entscheidung erkennt auch endlich an, dass Sucht eine Erkrankung ist und die Diamorphinabgabe für Schwerstabhängige in den Kostenkatalog der Krankenversicherungen gehört. Allerdings ergeben sich aus der neuen Regelung Verpflichtungen, die München in der bisherigen Praxis vor neue Anforderungen stellt. Damit die Kassen die Kosten übernehmen, müssen die Ambulanzen unter anderem mindestens 12 Stunden am Tag geöffnet sein, drei Behandlungsräume zur Verfügung haben und zudem drei ÄrztInnen in Vollzeit angestellt sein.

Damit werden die langjährigen Erfahrungen vieler Ambulanzen auf den Kopf gestellt und Festlegungen getroffen, die in der Praxis nur schwierig umzusetzen sind.

Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans sieht mit Sorge, dass die Behandlung wegen der strengen Vorgaben ausschließlich in wenigen großen Einrichtungen in Deutschland angeboten werden kann und nicht überall dort, wo es nötig und sinnvoll wäre.

Fraktion Die Grünen – rosa liste
Initiative
Lydia Dietrich
Dr. Florian Vogel