Antrag | 07.05.2019

Wie viele erhaltenswerte Gebäude verschwinden jedes Jahr und wie können wir diese besser schützen?

Anfrage

Bei Unterschreitung einer bestimmten Gebäudegröße (bis Gebäudeklasse 3) muss zum Abbruch von Gebäuden kein Antrag gestellt, sondern der Abbruch nur angezeigt werden.
Daher werden solche Abbruchpläne oft erst bekannt, wenn ein Bauantrag gestellt wird. Immer wieder entdecken aufmerksame Bezirksausschüsse oder Bürgerinnen und Bürger dann, dass die zum Abbruch vorgesehenen Häuser eindeutig erhaltenswerte, möglicherweise gar denkmalwürdige Qualitäten besitzen. Dann beginnt regelmäßig ein Wettlauf gegen die Zeit. In manchen Fällen gelingt eine Rettung des Gebäudes und der Abbruch kann verhindert werden. Oft aber ist es schon zu spät – und bei vielen Häusern fällt dies erst dann auf wenn sie schon verschwunden sind.

Wir fragen daher:

– Wie viele Häuser werden jedes Jahr ohne eigene Genehmigung nach Anzeige einfach abgebrochen?

– Gibt es Abbrüche bei denen keine vorherige Anzeige erfolgte und wie viele Fälle gibt es hier im Jahr?

– Wie erfolgt die Abstimmung mit dem Denkmalschutz und werden Abbrüche automatisch (in der Frist von einem Monat bis zum Abbruch) überprüft?

– Falls Eigentümer bzw. Nachbarn vorab die untere Denkmalschutzbehörde und oder das Landesamt einschalten und eine Einschätzung abfragen – werden solche Bewertungen der LBK mitgeteilt?

– Gibt es die Möglichkeit nicht nur Neuaufnahmen von Denkmälern, sondern auch ablehnende Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörden im Verfahren mit den Bezirksausschüssen abzustimmen bzw. diese zu informieren?

– Welche baurechtlichen Möglichkeiten gibt es um einen Abbruch aufzuhalten oder zu verzögern – z.B. für eine noch erforderliche Überprüfung?

– Welche baurechtlichen Möglichkeiten gibt es auch ohne die Unterschutzstellung durch das Landesamt für Denkmalschutz den Abbruch von erhaltenswerten Häusern zu verhindern? In der Wiener Bauordnung ist z.B. für Abbrüche in Schutzzonen und für alle Häuser mit Baujahr vor 1945 eine Bescheinigung vorzulegen, dass die Gebäude für das Stadtbild nicht erhaltenswert sind.

 

Begründung:
Aufgrund der enormen Bodenpreissteigerungen ist es naturgemäß verlockend den Gebäudebestand in der Stadt, insbesondere in Vierteln mit noch freistehenden Gebäuden und Gärten durch neue größere Bauvolumen zu ersetzen. Einziger Hebel, um diese oft gut erhaltenen Gebäude aus städtebaulichen, geschichtlichen und auch ökologischen Gründen (Graue Energie) vor dem Abbruch zu bewahren, ist bisher der Denkmalschutz. Mit diesem Instrument kann manchmal noch ein Abbruch gestoppt werden (Beispiel Prinzenstraße 30) – doch oft ist es auch zu spät.
In manchen Fällen holen potentielle Käufer auch schon vor dem Abbruch Stellungnahmen des Landesdenkmalamtes ein, die aber die stadtgeschichtlichen Aspekte oft nicht ausreichend berücksichtigen (Beispiel Savoyenstraße 7).
Der aktuelle Schutzmechanismus ist offenkundig nicht ausreichend. Die Stadtverwaltung wird daher gebeten darzustellen, welche organisatorischen Potentiale in Abstimmung und Abläufen genutzt werden, wie gut sie funktionieren und welche baurechtlichen Potentiale bisher noch nicht genutzt werden.
Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unserer Anfrage.

Fraktion Die Grünen-rosa liste
Anna Hanusch
Paul Bickelbacher
Herbert Danner
Angelika Pilz-Strasser
Mitglieder des Stadtrates