Anfrage | 16.06.2020

Wie können die neuen Regelungen des Freistaats in den Münchner KiTas umgesetzt werden?

Ab dem 15. Juni 2020 dürfen wieder deutlich mehr Kinder die Krippen, Kindergärten und Häuser für Kinder in München besuchen. Ab dem 1. Juli sollen alle Einrichtungen in einen de facto Vollbetrieb zurückkehren. Worauf die einen seit langer Zeit sehnsüchtig gewartet haben, stellt die anderen jedoch vor große Probleme: Wie in der Süddeutschen Zeitung zu lesen ist, berichten viele Einrichtungen von räumlichen und personellen Engpässen, aufgrund derer sie die neuen Regelungen des Freistaats nicht vollumfänglich umsetzen können. Das Ergebnis sind Modelle, bei denen die Kinder nur stundenweise oder nur an einzelnen Wochentagen die Einrichtungen besuchen dürfen. Zudem kann ein Früh- oder Spätdienst oftmals nicht oder nur teilweise gewährleistet werden. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder und Familien, die sich wieder auf eine geregelte Bildungs- und Betreuungssituation eingestellt haben. Aber die Lage ist auch für die Einrichtungen selbst problematisch, die ihr Bestmögliches tun, um alle Kinder wieder aufzunehmen, die Rahmenbedingungen jedoch nicht erfüllen können und vom Freistaat in diesem Dilemma allein gelassen werden. Für viele Familien, die sich darauf eingestellt haben, ab dem 1. Juli ihre Kinder wieder in einer Einrichtung betreut zu wissen, kann dies unangenehme Folgen haben. Wenn die Einrichtung nur eine eingeschränkte Betreuung ermöglicht, können Arbeitnehmer*innen auch nicht voll zurück in den Job. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wäre somit weiterhin nicht gewährleistet. Viele Arbeitgeber*innen jedoch gehen fest davon aus, dass sie ihre Angestellten ab dem 1. Juli wieder wie gewohnt einsetzen können.

Daher fragen wir:

  1. Wie viele Münchner Einrichtungen – aufgegliedert in die Trägerarten Städtisch / Freie Träger / EKIs / Privat – können ab dem 1. Juli 2020 nicht alle Kinder wieder im vollem Umfang betreuen?
  2. Welche Einschränkungen (z.B. nur eingeschränkte Buchungszeiten, kein Früh/Spät-Dienst etc.) liegen in den meisten Fällen vor?
  3. Welche Probleme (Räume / Personal / Hygieneregeln etc.) sind ursächlich für die Einschränkungen?
  4. Welche Hilfen können Einrichtungen und Familien von Seiten des Freistaats erwarten, wenn Einrichtungen nicht komplett öffnen können?
  5. Könnten sich diese Einschränkungen für die Träger als förderschädlich erweisen?
  6. Ist das Referat für Bildung und Sport schon auf das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zugegangen und hat um Konkretisierungen der neuen Regelungen gebeten, um die Einrichtungen damit zu unterstützen?

Initiative:

Sebastian Weisenburger
Anja Berger
Mona Fuchs
Dr. Hannah Gerstenkorn
Nimet Gökmenoglu
Sofie Langmeier
Marion Lüttig
Clara Nitsche

Mitglieder des Stadtrates