Antrag | 17.08.2009

Wie kann das Wohnungsamt den Mehraufwand durch die Wohngeldnovelle meistern?

Anfrage:

In der Süddeutschen Zeitung vom 17.08. wird über eine 93 Jahre alte Rentnerin berichtet, die seit langen Jahren Wohngeld bezieht und nun seit Monaten auf ihren neuen Wohngeldbescheid wartet und außer ihrer kleinen Rente bis heute kein Geld mehr bekommt. Der Sachbearbeiter im Sozialbürgerhaus ist offenbar wegen Arbeitsüberlastung nicht in der Lage, den Wohngeldantrag der Rentnerin zügig zu bearbeiten. Offenbar wurde die alte Frau nach längerer Wartezeit und mehreren Nachfragen schließlich darauf verwiesen, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen.

Dieses Vorgehen konterkariert nicht nur die Absicht des Gesetzgebers, die Anzahl der Leistungsbezieher nach SGB II und SGB XII zu vermindern, sondern zwingt ältere, behinderte und vor allem auch arbeitslose Menschen, sich den strengen Überprüfungen des Sozialamts bzw. der ARGE für Beschäftigung München GmbH zu unterziehen. Viele empfinden dies als demütigend, manche verzichten sogar auf diese Leistungen und versuchen mit Darlehen über die Runden zu kommen bis das Wohngeld bewilligt und bezahlt wird.

Der Stadtrat hat am 25.09.2008 beschlossen, im Wohnungsamt 15 Stellen für die Mehrarbeit aufgrund der Wohngeldnovelle neu zu schaffen. Das Wohnungsamt begründete den Stellenbedarf damit, dass im Jahr 2009 eine Steigerung des Antragszugangs um 100% erwartet würde. Dies würde ein Antragsvolumen in 2009 von 24.000 Wohngeldanträgen in den Sozialbürgerhäusern bedeuten. Außerdem müssten noch 5000 Fälle neu entschieden werden, die vor dem 01.01.2009 Wohngeld bezogen hatten.

Aufgrund der erhöhten Leistungen nach der Wohngeldnovelle rechnete das Wohnungsamt mit einer Erhöhung der Empfängerhaushalte um 72%.

Wir fragen daher:

1. Wann wurden die vom Stadtrat bewilligten Stellen eingerichtet?

2. Wann und wie viele der Stellen wurden besetzt?

3. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die nicht besetzten Stellen möglichst rasch besetzen zu können?

4. Wie lange dauert es derzeit durchschnittlich, bis über einen Wohngeldantrag entschieden ist?

5. Wie viel Wohngeldanträge sind im ersten Halbjahr 2008 eingegangen und wie viel Anträge im ersten Halbjahr 2009?

6. Ist es gängige Praxis, dass während dieser Bearbeitungszeit die Betroffenen einen Antrag nach SGB II oder XII stellen müssen?

7. Wie viel Wohngeldanträge sind derzeit nicht bearbeitet?

8. Was wird unternommen, um Rückstände zügig aufzuarbeiten?

9. Laut Gesetz erhalten Wohngeldempfänger unter bestimmten Voraussetzungen eine Einmalzahlung von mindestens 100 Euro. Wann und an wie viele LeistungsempfängerInnen wurde dieser Betrag ausbezahlt. Gibt es hier Rückstände?

 

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – Rosa Liste
gez.
Jutta Koller
Stadträtin