Antrag | 09.04.2019

Welche Kontrollmaßnahmen gibt es für Reinigungsfirmen an Schulen?

Anfrage

Sämtliche Räumlichkeiten der Stadt München werden regelmäßig gereinigt. In einem Teil der Räumlichkeiten (z.B. Neues Rathaus) werden diese Reinigungsleistungen von stadteigenen Dienstkräften erledigt, im überwiegenden Teil der Gebäude sind die Reinigungsleistungen per Ausschreibung an Dienstleister vergeben. Im Bereich der Schulen hatte die Stadt bis Ende der 90er Jahre ebenfalls kommunale Dienstkräfte im Einsatz. Aufgrund mehrerer Bürgeranfragen bezüglich städtischer Kontrollmaßnahmen für Reinigungskräfte an Münchner Schulen wurde deutlich, dass für die angestellten Reinigungskräfte von privaten Reinigungsfirmen miserable Bedingungen herrschen. Es drängt sich der Verdacht, dass sich die externen Firmen oftmals nicht an vorgeschriebene Regelungen und Vereinbarungen halten, und die (meistens weiblichen, oft mit Migrationshintergrund) Angestellten zum Beispiel nur Niedriglöhne unterhalb des Mindestlohns ausgezahlt bekommen und wegen Vorfällen wie Krankheit fristlos gekündigt werden. Dabei werden diese externen Firmen von der Stadt bezahlt und müssen eine Vielzahl von Bedingungen bzgl. der Arbeitsstandards aber auch bzgl. des Leistungsumfangs erfüllen. Es ist jedoch zu hören, dass die verlangten Fremdfirmen von ihren Mitarbeiter*Innen derart hohe Reinigungsleistungen in absurd geringen Zeitfenstern fordern, dass diese schlicht nicht komplett zu erbringen sind.
Für die LHM bedarf es eines großen Aufwands sowohl die Reinigungsleistung der einzelnen Unternehmen als auch die konkreten Arbeitsbedingungen der eingesetzten Mitarbeiter*Innen zu kontrollieren. Dem Vernehmen nach finden Kontrollen jedoch äußert selten statt, weswegen diese Zustände sich etablieren können ohne geahndet zu werden.
Gerade die Beschäftigten in diesem Berufsfeld können von ihrem Einkommen selten ihren Lebensunterhalt in München bestreiten und sind oftmals darauf angewiesen, einer weiteren Beschäftigung nachzugehen. Wenn nun von Seiten der Arbeitgeber noch an Standards wie dem gesetzlichen Mindestlohn oder der Arbeitszeit gedreht wird entsteht für die Beschäftigten eine prekäre Arbeitssituation. Im schlechtesten Fall kommt dann noch eine Rüge vom Auftraggeber (der LHM) über schlechte Reinigungsleistungen hinzu, die Firmen verlieren den Auftrag und die Beschäftigten werden entlassen.
Als die LHM die Reinigungskräfte noch selbst beschäftigte, konnte sie verhindern, dass die Beschäftigten in diesem Beruf regelrecht ausgebeutet werden. Zudem waren arbeitsrechtliche Standards, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kündigungsschutz, gesichert. Die Abwicklung des RSR (Regiebetriebs Schulhausreinigung) erfolgte damals vor allem aufgrund der extrem schlechten Haushaltslage der Stadt und der erzwungenen Einsparungen in allen Bereichen. Heute – in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen – befindet sich die Stadt in einer komplett anderen Situation.

Daher fragen wir:

1. Hat die Stadt eigene Rechte/Kompetenzen um regelmäßig arbeitsrechtliche Kontrollen (Einhaltung von Arbeitszeiten, Einsehen von Arbeitsverträgen etc.) bei den Firmen durchzuführen, welche die Schulgebäude reinigen,?

2. Wenn Frage 1 bejaht wurde: Wie oft fanden Kontrollen dieser Art in den letzten 5 Jahren statt? Wenn Frage 1 verneint wurde: Wer kann diese Kontrollen durchführen und wie oft fanden Kontrollen dieser Art in den letzten 5 Jahren statt?

3: Sind der Stadt München Fälle bekannt, in denen beauftragte Reinigungsfirmen arbeitsrechtliche Standards (Mindestlohn, Arbeitszeit) nicht eingehalten haben? Wenn ja, was waren die Konsequenzen in diesen Fällen?

4: Führt die Stadt regelmäßige Kontrollen der tatsächlich durchgeführten Reinigungsleisten an Schulen durch?

5: Bekommt die Stadt Hinweise von Schulen bzgl. Minderleistung bei der Reinigung?

6: Wenn Frage 3 und 4 bejaht wurde: Welche Maßnahmen kann die LHM in diesem Fall ergreifen und welche Maßnahmen wurden in den letzten 5 Jahren (sortiert nach Fällen) ergriffen?

7: Wie oft wurde Reinigungsfirmen vor Beendigung der Vertragslaufzeit fristlos gekündigt? Was waren die Gründe dafür?

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unserer Anfrage .

Initiative:
Anja Berger
Jutta Koller
Sabine Krieger
Oswald Utz
Katrin Habenschaden
Dr. Florian Roth
Dominik Krause
Sebastian Weisenburger
Mitglieder des Stadtrates