Antrag | 10.09.2019

Wege aus der Kita-Krise IV – Gehaltszulagen für Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen

Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert:

– Mit dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) im Rahmen der Diskussion um die Weiterführung der Arbeitsmarktzulage für Erziehungskräfte über eine mögliche Erhöhung der bestehenden Arbeitsmarktzulage zu verhandeln.

– Mit dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) über die Einführung einer Arbeitsmarktzulage für Kinderpfleger*innen zu verhandeln.

  • Mit den beteiligten Akteuren der Verhandlungsrunde über den TVöD über eine neue Eingruppierung im TVöD-SuE von Leitungskräften in Kinderkrippen und Häusern für Kinder zu sprechen. Ziel der Gespräche soll es sein, dass die Eingruppierung dieser Leitungskräfte nicht mehr nur an die Zahl der Kinder in der Einrichtung gekoppelt ist, sondern ein zusätzlicher Faktor die besondere Situation der Bildung und Betreuung von Babys und kleinen Kindern abbildet.

 

Begründung:

Seit einigen Jahren erhalten Erziehungskräfte eine Arbeitsmarktzulage in Höhe von 200€/Monat befristet bis auf das Jahr 2021. Da absehbar ist, dass die Mangelsituation weiter anhalten wird, ist es höchst wahrscheinlich, dass die Arbeitsmarktzulage auch danach weiterhin gezahlt wird.
Die aktuelle Arbeitsmarktzulage ist von der Arbeitszeit abhängig und muss versteuert werden. Dies bedeutet, dass vielen Erziehungskräften, die in Teilzeit arbeiten, lediglich ein sehr geringer Zusatzbetrag im Monat bleibt. Mit Sicherheit freuen sich alle Erzieher*innen über jeden zusätzlichen Euro, jedoch wird diese Gehaltssteigerung nicht den Ausschlag geben um in München als Erzieher*in tätig zu sein.
Aufgrund der extrem hohen Lebenshaltungskosten in München müsste die Arbeitsmarktzulage deutlich höher ausfallen um einen nennenswerten Einfluss auf das Gesamtgehalt zu haben und Erziehungskräften eine angemessene Wertschätzung für ihre Arbeit zu geben. In einer Situation, in der am Erzieher*innenmangel ganze Familienexistenzen in dieser Stadt hängen, ist es zwingend notwendig alle Möglichkeiten der Aufwertung des Berufsbildes zu ergreifen.
Darüber hinaus sind mittlerweile nicht mehr nur Erziehungskräfte sondern auch Ergänzungskräfte ein Mangelberuf. Kinderpfleger*innen erhalten bis dato keine Arbeitsmarktzulage. Begründet wird dies damit, dass Erzieher*innen offiziell ein Mangelberuf sind und Kinderpfleger*innen nicht. Aktuell sind aus der ganzen Stadt Klagen zu hören, dass der Markt für Kinderpfleger*innen restlos leergefegt ist und viele Träger ihre Stellen nicht mehr besetzen können. Es herrscht somit auch ein Mangel an Kinderpfleger*innen. Um das Berufsbild attraktiver zu machen und um auf die extrem hohen Lebenshaltungskosten in München zu reagieren, ist die Einführung einer Arbeitsmarktzulage für alle Kinderpfleger*innen unumgänglich und muss schnellstmöglich angegangen werden.
Erziehungskräfte in kommunalen Einrichtungen werden nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Diensts Sozial und Erziehungsdienst (TvöD-SuE) bezahlt. In diesem Vertrag sind die einzelnen Entgeltgruppen (1-18) an bestimmte Kriterien geknüpft. Derzeit werden Leitungskräfte nach dem Kriterium „Anzahl der Kinder in der Einrichtung“ eingewertet. Dies hat zur Folge, dass eine Leitung in einer Kinderkrippe oder einem Haus für Kinder wegen der geringeren Kinderzahlen eventuell schlechter bezahlt wird, als die Leitung eines Kindergartens. Da die Zahl der Beschäftigten in den Einrichtungen aufgrund des sehr unterschiedlichen Personalschlüssels jedoch sehr ähnlich ist, ist die Leitungsspanne durchaus vergleichbar. Daher ist es notwendig, dass eine Anpassung der Eingruppierung der Leitungskräfte erfolgt, so dass hier zukünftig kein Gehaltsgefälle mehr existiert.

Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa liste

Initiative:
Sebastian Weisenburger
Anja Berger
Jutta Koller
Sabine Krieger
Oswald Utz
Dr. Florian Roth
Katrin Habenschaden

Mitglieder des Stadtrates