Antrag | 18.12.2009

Warum gilt das MVG-Alkoholverbot nicht für die Christkindl-Tram?

Anfrage
Wer nach anstrengenden Weihnachtseinkäufen seinen Glühwein gern im Warmen sitzend genießen möchte, für den ist die MVG ChristkindlTram genau das Richtige!“ – so wirbt die MVG auf ihrer Homepage für die ChristkindlTram.

Ausdrücklich begrüße ich dieses gemütliche Angebot der MVG. Der Glühwein-Konsum in der ChristkindlTram steht allerdings im Widerspruch zur Hausordnung der MVG, die ein Alkoholverbot in den Bahnhöfen und Verkehrsmitteln der MVG vorschreibt. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen-rosa liste hatte dieses Alkoholverbot als überzogene Maßnahme abgelehnt. Nun scheint die MVG selbst von ihren Prinzipien abzukommen. Daher frage ich:

1. Warum gestattet die MVG den Glühwein-Ausschank in der ChristkindlTram?

2. Ist in Party-Trams Alkohol-Konsum gestattet?

3. Wird mit der ChristkindlTram und den PartyTrams Gewinn erzielt?